Indentitätsprüfung
Die Identitätsprüfung ist die pharmazeutische Prüfung, mit der festgestellt wird, ob ein Arzneimittel oder Ausgangsstoff tatsächlich der bezeichneten bzw. erwarteten Substanz bzw. dem bezeichneten Arzneimittel entspricht. Sie dient damit der Vermeidung von Verwechslungen und der Sicherstellung der arzneimittelrechtlich geforderten Qualität.
In Bezug auf die Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen in der Apotheke gilt seit dem 22. September mit Inkrafttreten einer Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Folgendes:
Identitätsprüfungen von Ausgangsstoffen sind in der Apotheke nicht mehr notwendig, wenn diese in einem Behältnis mit Vorrichtung zum Erkennen einer möglichen Manipulation der äußeren Umhüllung (Behältnis einschließlich Verschluss) und mit einem Prüfzertifikat ausgeliefert wurden (§ 11 Abs. 2 ApBetrO).
Im Beschluss des Bundesrats zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung wurde diese Änderung wie folgt begründet:
„Die bestehende Regelung, nach der in der Apotheke zur Arzneimittelherstellung verwendete Ausgangsstoffe in der Apotheke mindestens auf Identität zu prüfen sind, ist in dem etablierten System der qualitätsgesicherten und i. d. R. nach GMP-Vorgaben kontrollierten Herstellung von Ausgangsstoffen nicht mehr zeitgemäß. Die Prüfungen führen zu einem großen personellen, (durch das Vorhalten von entsprechenden Geräten auch) finanziellen und bürokratischen Aufwand in den Apotheken, dem kein adäquater Nutzen gegenübersteht. Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine Identitätsprüfung bei einem Ausgangsstoff in der Apotheke eine Fehlabfüllung oder Manipulation identifiziert hätte.“