FAQs Apothekenpraxis
Biologika-Austausch
Seit dem 1. April 2026 sind Apotheken laut dem neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verpflichtet, verordnete
Biologika durch preisgünstigere bzw. rabattierte austauschbare Arzneimittel zu ersetzen. Im Zuge dessen war
auch eine Anpassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V notwendig. Die
wichtigsten Fragen rund um den Austausch werden im Folgenden beantwortet.
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