Dosierungsanleitung
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss eine Verschreibung grundsätzlich die Dosierung enthalten. Von dieser Pflicht bestehen Ausnahmen, insbesondere wenn der Patientin oder dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt und dies auf der Verschreibung, z. B. durch die Buchstaben Dj, kenntlich gemacht wurde.
Es ist jedoch zwischen der arzneimittelrechtlichen Pflicht zur Dosierungsangabe und den abrechnungsrechtlichen Folgen beim Fehlen der Dosierung zu unterscheiden.
Seit 2023 ist eine Retaxation bei fehlender Dosierungsangabe auf der Verordnung ausgeschlossen. So ist es § 129 Abs. 4d SGB V zu entnehmen. Auch der Rahmenvertrag hat dies in § 6 Abs. 2a festgesetzt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Fehlen einer Dosierungsangabe keine aufsichtsrechtliche, berufsrechtliche oder im Einzelfall sogar straf- oder bußgeldrechtliche Relevanz hätte, denn die Dosierung dient der Arzneimitteltherapiesicherheit.
So bleibt eine Dosierungsangabe beispielsweise bei Isotretinoin-Verordnungen für gebärfähige Frauen zur Plausibilitätskontrolle essenziell.
Für Apotheken bedeutet dies: Die fehlende Dosierungsangabe ist zwar ein verschreibungsrechtlicher Mangel, berührt aber nicht automatisch den Vergütungsanspruch der Apotheke in dem Maße, dass eine vollständige Retaxation gerechtfertigt wäre.
Anders zu beurteilen ist die Situation bei Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmittelverordnungen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 4a AMVV verlangt ausdrücklich, dass eine Verschreibung für ein in der Apotheke herzustellendes Arzneimittel neben der Zusammensetzung auch eine Gebrauchsanweisung enthalten muss. Nur wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird, kann auf die Gebrauchsanweisung verzichtet werden.
Eine im Herbst 2023 durchgeführte Befragung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) unter 318 Apotheken ergab, dass 44 % der befragten Apothekerinnen und Apotheker die Angabe der Dosierung auf dem Rezept als wichtigen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit bewerten. Darüber hinaus gaben 78 % an, dass Dosierungsangaben dabei helfen, potenzielle Medikationsfehler frühzeitig zu erkennen. Durch eine anschließende Rücksprache mit den Patientinnen und Patienten können mögliche Risiken identifiziert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelproblemen eingeleitet werden.