Arbeitshilfen

BtM- und T-Rezepte

Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie
Abbildung Arbeitshilfe Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie

Der Umgang mit BtM-Rezepten, die im Rahmen einer Substitutionsbehandlung ausgestellt werden, wirft immer wieder Fragen auf. Die Arbeitshilfe „Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie” unterstützt Apotheken beim richtigen Umgang mit Substitutionsrezepten, stellt die wichtigsten Aspekte vor und berücksichtigt gleichzeitig die aktuellen Änderungen, die sich aus der aktualisierten BtMVV ergeben.

Erforderliche Angaben auf dem Papier-BtM-Rezept
Abbildung Arbeitshilfe Erforderliche Angaben auf dem Papier-BtM-Rezept

Diese Arbeitshilfe gibt Tipps zum Schutz vor den häufigsten Retaxationen bei BtM-Verordnungen und listet alle Angaben auf, die laut Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung auf einem BtM-Rezept enthalten sein müssen. Dabei wird auch die Frage beantwortet, wie bei zu korrigierenden Angaben vorzugehen ist.

BtM: richtiger Umgang mit Pflaster-Verordnungen
Abbildung Arbeitshilfe BtM: richtiger Umgang mit Pflaster-Verordnungen

Auch bei Verordnungen von BtM-Pflastern müssen Rabattverträge beachtet werden. Bei der Rezeptbelieferung sind jedoch im Hinblick auf den Aut-idem-Austausch einige Besonderheiten, wie z. B. Beladungsmenge, Freisetzungsrate und Applikationshöchstdauer, zu beachten. Die Arbeitshilfe „BtM: richtiger Umgang mit Pflaster-Verordnungen” bietet Unterstützung bei der Abgabe von BtM-Pflastern.

T-Rezept-Dokumentation
Abbildung Arbeitshilfe T-Rezept-Dokumentation

Gemäß § 17 (6b) Apothekenbetriebsordnung müssen Apotheken die Abgabe und den Erwerb der teratogenen Stoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid dokumentieren. Es empfiehlt sich, die Aufzeichungen in Anlehnung an § 22 (1) ApBetrO bis zu 1 Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums des abgegebenen Arzneimittels, aber nicht weniger als 5 Jahre aufzubewahren. Welche Angaben erforderlich sind, zeigt die folgende Arbeitshilfe.

Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept
Abbildung Arbeitshilfe Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept

Auf dem T-Rezept werden die teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verordnet. Bei Verordnung und Abgabe sind besondere Vorschriften zu beachten. So muss die Ärztin oder der Arzt beispielsweise auf dem Rezept bestätigen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. Eine praktische Hilfe bei der Belieferung von T-Rezepten ist die folgende Arbeitshilfe.

Generischer Austausch bei T-Rezepten
Abbildung Arbeitshilfe Generischer Austausch bei T-Rezepten

Seit dem Patentablauf von Lenalidomid (Revlimid) und Pomalidomid (Imnovid) müssen Apotheken bei entsprechenden T-Rezepten auch Generika berücksichtigen. Was dabei zu beachten ist und wie vorzugehen ist, erfahren Sie in der vorliegenden Arbeitshilfe.

DAP Premium

Jetzt anmelden und weiterlesen!

Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten von DAP sind nicht mehr gültig. Sie benötigen einen DAViD-Login. 

Wenn Sie noch keinen DAViD-Login besitzen, können Sie sich kostenlos* registrieren.

* Lediglich die Nutzung von DAP Premium ist kostenpflichtig.