Arbeitshilfe

Besondere Abgabesituationen

Abgabe von Arzneimitteln für Tiere
Abbildung Arbeisthilfe Abgabe von Arzneimitteln für Tiere

Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutschland die EU-Tierarzneimittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel) sowie das neu geschaffene Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vorgaben zielen unter anderem darauf ab, den europäischen Binnenmarkt für Tierarzneimittel zu harmonisieren und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Auf dieser Arbeitshilfe finden Sie übersichtlich zusammengestellt, was unter Berücksichtigung des aktuellen Tierarzneimittelrechts bei der Belieferung von tierärztlichen Verordnungen durch Apotheken zu beachten ist.

Erforderliche Angaben auf Rezepten zulasten der GUV
Abbildung Arbeitshilfe Erforderliche Angaben auf Rezepten zulasten der GUV

Bei Rezepten zulasten der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) müssen Apotheken besondere Formalitäten prüfen und beachten. Die folgende Arbeitshilfe stellt übersichtlich dar, welche Angaben auf einem BG-Rezept gemacht werden müssen, damit die Verordnung ordnungsgemäß ausgestellt ist.

Zuzahlungsregelungen bei GKV-unabhängigen Kostenträgern
Abbildung Arbeisthilfe Zuzahlungsregelungen bei GKV-unabhängigen Kostenträgern

Neben den gesetzlichen Krankenkassen existieren weitere Kostenträger, bei denen abweichende Zuzahlungsregelungen und Abgabebedingungen einzuhalten sind. Diese GKV-unabhängigen Kostenträger haben gesonderte Arzneilieferverträge, die sich sogar von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Die folgende Arbeitshilfe gibt den Überblick.

Hämophilie
Abbildung Arbeisthilfe Hämophilie

Zum 1. September 2020 ändert sich der Vertriebsweg von speziellen Arzneimitteln zur Behandlung der Hämophilie (z. B. Gerinnungsfaktor-Präparaten): Die Abgabe erfolgt ab diesem Zeitpunkt nur noch über Apotheken. Zuvor war ein Direktvertrieb zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Hämophiliezentren etabliert. Die folgende Arbeitshilfe zeigt, was Apotheken zum Thema Hämophilie wissen müssen und was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist.

Umgang mit Isotretinoin- und Acitretin-Verordnungen
Abbildung Arbeisthilfe Umgang mit Isotretinoin- und Acitretin-Verordnungen

Was muss bei der Belieferung von Isotretinoin- bzw. Acitretin-Verordnungen beachtet werden? Welche zusätzlichen Hinweise sind bei der Beratung wichtig? Hilfe bei diesen Fragestellungen bietet die folgende Arbeitshilfe, auf der die komplizierten gesetzlichen Vorgaben übersichtlich und verständlich dargestellt sind.

Künstliche Befruchtung, §-27a-Rezept-Abrechnung in der Apotheke
Abbildung Arbeitshilfe §-27a-Rezept-Abrechnung in der Apotheke

Bei der Abgabe von Arzneimitteln, die zur künstlichen Befruchtung eingesetzt werden, besteht häufig Unsicherheit bezüglich der Kostenabrechnung. In welchen Fällen übernimmt die GKV 50 %, wann 100 % der Kosten? Wie muss die Abgabe dokumentiert werden? Welche Vermerke dürfen nicht fehlen? Die folgende Arbeitshilfe unterstützt bei der korrekten Rezeptbelieferung.

Off-Label-Use
Abbildung Merkblatt Off-Label-Use

Ob ein Arzneimittel außerhalb seines Zulassungsbereiches angewendet wird, ist eine Entscheidung der Ärztin oder des Arztes. Trotzdem tauchen in der Apotheke häufig Fragen zu diesem Thema auf, vor allem hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit. Die wichtigsten Informationen zum Off-Label-Use finden Sie auf folgender Arbeitshilfe.

Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept
Abbildung Arbeitshilfe Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept

Bei Verordnungen von oralen Kontrazeptiva stellt sich oftmals die Frage, ob das Präparat erstattungsfähig ist. Gemäß SGB V ist die GKV-Erstattung nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr möglich, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Hilfreiche Tipps zur Abgabe von oralen Kontrazeptiva bietet die folgende Arbeitshilfe.

Pharmazeutische Dienstleistungen
Abbildung Arbeisthilfe Pharmazeutische Dienstleistungen

Pharmazeutische Dienstleistungen gehen über die Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinaus und haben das Ziel, die Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie zu verbessern. Wie Sie die fünf pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen, zeigt die folgende Arbeitshilfe.

Übersicht Sonderrezepte
Abbildung Arbeitshilfe Übersicht Sonderrezepte

Die Arbeitshilfe zu Sonderrezepten zeigt die wichtigsten Vorgaben zum Umgang mit Entlassrezepten, T-Rezepten, Isotretinoinrezepten, §-27a-Rezepten und BG-Rezepten auf einen Blick.

Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung (PKV) – Privatrezepte wirtschaftlich beliefern
Abbildung Arbeitshilfe Privatrezepte wirtschaftlich beliefern

PKV-Rezepte können in der Apotheke oftmals flexibler als GKV-Rezepte beliefert werden. Welche Besonderheiten beim Privatrezept gelten und was Sie zum Beispiel bei einem Aut-idem-Austausch bei Privatrezepten beachten sollten, fasst diese Arbeitshilfe übersichtlich zusammen.

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