Impfen in der Apotheke
Seit Herbst 2022 gehört die Durchführung von COVID-19- und Grippeimpfungen in der Apotheke zur Regelversorgung. Mit Inkrafttreten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) dürfen Apotheken zukünftig nicht nur mehr Impfungen anbieten, sondern auch der Kreis der Personen, die impfen dürfen, erweitert sich. In Apotheken dürfen demnächst Personen ab 18 Jahren mit Nicht-Lebendimpfstoffen geimpft werden und neben Apothekerinnen und Apothekern dürfen auch Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum sowie PTA und Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure unter Aufsicht impfen. Somit ergeben sich für Apotheken viele Neuerungen.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Servicematerialien zum Thema Impfen in der Apotheke - zunächst zur Grippeimpfung, weitere Impfthemen folgen.
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