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Rezept & Retax
Austauschbare Darreichungsformen
Laut Rahmenvertrag ist eine identische oder eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als austauschbar definierte Darreichungsform (DRF) ein Kriterium für die Aut-idem-Austauschbarkeit von Arzneimitteln. Die entsprechende Regelung findet sich in § 9 Abs. 2 und 3 Rahmenvertrag.
Suchen Sie hier alphabetisch nach Wirkstoffen, für die der G-BA austauschbare Darreichungsformen in der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet hat.
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