Arbeitshilfen

Gesetze/Verträge/Richt­linien/Wirtschaft­liches

Abkürzungen
Abbildung der Arbeitshilfe Abkürzungen

Die Arbeitshilfe zeigt Abkürzungen zu Gesetzen, Verordnungen und Verträgen, die einem häufig im Apothekenalltag begegnen, auf. Neben der Bedeutung der Abkürzungen sind auch die Links zu den jeweiligen Gesetzen, Verordnung bzw. Verträgen aufgeführt.

Arzneimittelliste für den Notdienst
Abbildung der Arbeitshilfe Arzneimittel im Notdienst

Im Idealfall sollte für einen reibungslosen Ablauf des Apothekennotdienstes eine Absprache mit den diensthabenden Ärzten bzgl. der vorrätig zu haltenden Arzneimittel erfolgen. Diese Liste stellt eine Auswahl an Arzneimitteln zusammen, die üblicherweise in der Nacht- und Wochenenddienstbereitschaft benötigt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie kann z. B. als Gesprächsgrundlage mit den umliegenden Notfallpraxen und -einrichtungen dienen und individuell angepasst werden.

Arzneimittelsicherheit Meldewege
Abbildung der Arbeitshilfe Arzneimittelsicherheit Meldewege

Die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind dazu aufgerufen, jeden Verdacht auf Nebenwirkungen oder Qualitätsmängel bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zu melden. Doch was muss an welche zuständigen Stellen gemeldet werden? Die Arbeitshilfe zum Thema Arzneimittelsicherheit zeigt übersichtlich die Vorgehensweise und die zuständigen Stellen bei Feststellung von UAW und Qualitätsmängeln in der Apotheke.

Bepunktung von Fortbildungsmaßnahmen
Abbildung der Arbeitshilfe Bepunktung von Fortbilungsmaßnahmen

Im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Vorträgen oder innerbetrieblichen Weiterbildungen) können je nach Art und Dauer der Maßnahme unterschiedlich viele Fortbildungspunkte gesammelt werden. Eine Übersicht der Fortbildungsarten und der jeweils zugehörigen Punkte enthält diese Arbeitshilfe.

Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
Abbildung der Arbeitshilfe Dokumentation und Aufbewahrungsfristen

Das Dokumentieren der Prüfung, Herstellung, Lagerung und Einfuhr von Arzneimitteln in Apotheken dient der Transparenz und lückenlosen Nachverfolgbarkeit und damit einer insgesamt höheren Arzneimittelsicherheit. Was wie lange aufzubewahren ist, wird größtenteils in § 22 ApBetrO festgelegt. Daneben müssen aber auch betäubungsmittelrechtliche Vorschriften und Bestimmungen des Chemikalienrechts sowie das Transfusionsgesetz berücksichtigt werden.

Fortbildungsrichtlinien der Kammern
Abbildung der Arbeitshilfe Fortbildungsrichtlinien der Kammern

Um das Fortbildungszertifikat zu erhalten, müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 100 Fortbildungspunkte
gesammelt werden. Beachtet werden muss, dass sich je nach Apothekerkammer Unterschiede zeigen, aus welchen
Fortbildungskategorien die Punkte stammen müssen. Die genauen Voraussetzungen der jeweiligen Apothekerkammern
sowie ein Link zur zuständigen Kammer finden sich im folgenden Überblick.

Kennzahlen für Apotheken
Abbildung der Arbeitshilfe Kennzahlen für Apotheken

Die folgende Checkliste fasst zentrale Kennzahlen kompakt zusammen. Sie unterstützt dabei, die wirtschaftliche Situation der eigenen Apotheke systematisch zu analysieren und fundierte unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

PTA-Reformgesetz
Abbildung der Arbeitshilfe PTA-Reformgesetz

Seit Inkrafttreten des PTA-Reformgesetzes wird zwischen PTA unter Aufsicht und PTA unter Verantwortung unterschieden. Diese Unterscheidung wirkt sich u. a. auch auf die Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln aus. Die Arbeitshilfe „PTA-Reformgesetz: Was gilt in der Rezeptur und Co.?“ bietet eine Übersicht, wer in der Ausgangsstoffprüfung, Rezeptur, Defektur und FAM-Prüfung was ausführen darf.

Rahmenvertrag: Paragrafen und Anlagen
Abbildung der Arbeitshilfe Rahmenvertrag: Paragraphen und Anlagen

Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V liegt in der Fassung vom 1. Januar 2025 vor.
Diese Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die wichtigsten Paragrafen und Anlagen sowie deren Inhalte.

Übersicht ALBVVG
Abbildung der Arbeitshilfe Übersicht ALBVVG

Am 27.07.2023 ist das ALBVVG in Kraft getreten. Das neue Gesetz brachte viele Änderungen in diversen Gesetzestexten mit sich, die sich nur schwer nachvollziehen lassen. Die Arbeitshilfe „Übersicht ALBVVG“ fasst alle für die Apotheke wichtigen Änderungen zusammen. 

Verordnungs­einschränk­ungen und -ausschlüsse
Abbildung der Arbeitshilfe Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse

Bestimmte Arzneimittel sind gemäß den Richtlinien des G-BA von der Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen oder ihre Verordnung ist nur eingeschränkt möglich. Die folgende Arbeitshilfe zeigt eine Übersicht der verschiedenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel und die entsprechenden Prüfpflichten der Apotheke bei Rezepten zulasten von Ersatzkassen.

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