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Pharmazeutische Dienstleistungen

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ darf durch das pharmazeutisches Personal mit abgeschlossener Ausbildung erfolgen. Für die Durchführung dieser Dienstleistung sollten Demogeräte in der Apotheke vorhanden und das Personal entsprechend geschult sein. Eventuell ist eine Terminvergabe zur Durchführung der Dienstleistung sinnvoll.

In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“:

 

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