Cannabisextrakte
Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft. Medizinalcannabis, wie Cannabisextrakte und -blüten sowie Dronabinol, fällt nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes – Verschreibungen erfolgen nun auf „normalen“ (E-)Rezepten. Damit ist die Hürde für Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Cannabis zu verschreiben, gesunken und mit einer weiterhin steigenden Nachfrage zu rechnen. Für Apotheken hat die gesetzliche Änderung große Erleichterungen im Bereich der zuvor aufwändigen Dokumentationen mit sich gebracht. DAP hat für Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Rezeptbelieferung von Cannabisextrakt-Verordnungen zusammengestellt und beleuchtet aktuelle Entwicklungen.
Jetzt anmelden und weiterlesen!
Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten von DAP sind nicht mehr gültig. Sie benötigen einen DAViD-Login.
Wenn Sie noch keinen DAViD-Login besitzen, können Sie sich kostenlos* registrieren.
* Lediglich die Nutzung von DAP Premium ist kostenpflichtig.