Arbeitshilfen
Fortbildungsrichtlinien der Kammern für nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal
Um das Fortbildungszertifikat zu erhalten, müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 100 Fortbildungspunkte
gesammelt werden. Beachtet werden muss, dass sich je nach Apothekerkammer Unterschiede zeigen, aus welchen
Fortbildungskategorien die Punkte stammen müssen. Die genauen Voraussetzungen der jeweiligen Apothekerkammern
sowie ein Link zur zuständigen Kammer finden sich im folgenden Überblick.
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