Abrechnung der Botendienstgebühr
Die Zustellung von Arzneimitteln im Rahmen eines Botendienstes ist Apotheken nach § 17 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erlaubt und bereits fester Bestandteil des Leistungsangebots der meisten Apotheken. Oft stellt sich jedoch die Frage, wann die Botendienstgebühr zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann – z. B. abhängig von der Art der Versicherung, dem Produkt oder der Wohnsituation der zu beliefernden Person(en). Eine übersichtliche Orientierung dazu bietet die nachfolgende Arbeitshilfe.
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