Arbeitshilfen

Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept

Bei Verordnungen von oralen Kontrazeptiva stellt sich oftmals die Frage, ob das Präparat erstattungsfähig ist. Gemäß SGB V ist die GKV-Erstattung nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr möglich, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Hilfreiche Tipps zur Abgabe von oralen Kontrazeptiva bietet die folgende Arbeitshilfe.

 

DAP Premium

Jetzt anmelden und weiterlesen!

Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten von DAP sind nicht mehr gültig. Sie benötigen einen DAViD-Login. 

Wenn Sie noch keinen DAViD-Login besitzen, können Sie sich kostenlos* registrieren.

* Lediglich die Nutzung von DAP Premium ist kostenpflichtig.