Abgabe von Arzneimitteln für Tiere
Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutschland die EU-Tierarzneimittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel) sowie das neu geschaffene Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vorgaben zielen unter anderem darauf ab, den europäischen Binnenmarkt für Tierarzneimittel zu harmonisieren und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Auf dieser Arbeitshilfe finden Sie übersichtlich zusammengestellt, was unter Berücksichtigung des aktuellen Tierarzneimittelrechts bei der Belieferung von tierärztlichen Verordnungen durch Apotheken zu beachten ist.
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