Retaxationen im Jahr 2021

Das Jahr 2021 hat nun seine letzten beiden Tage erreicht und wir möchten Ihnen heute ein ganz besonderes Rezept ausstellen:

Wir wünschen Ihnen, dass Sie von solchen und ähnlichen Rezepten im kommenden Jahr ausreichend „Material“ erhalten und Sie von Ihren Kunden immer wieder gezeigt bekommen, dass diese Ihren Service und Ihre Beratung zu schätzen wissen.

Die Retaxationen aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass es sich vornehmlich weiterhin um die bekannten Probleme handelt: Dazu gehören missachtete Rabattverträge bzw. eine möglicherweise fehlende Dokumentation dazu, fehlende oder falsche Formalien (falsche Sonder-PZN, fehlende Arztangaben) oder das fehlende A auf BtM-Rezepten. Glücklicherweise gibt es hier mittlerweile viele Heilungsmöglichkeiten für die Apotheke, und vor allem bei fehlenden Sonder-PZN dürfen diese in vielen Fällen sogar noch im Beanstandungsverfahren nachträglich angegeben werden, sodass oft ein Einspruch vielversprechend ist. Dennoch ist dies nicht immer möglich und trotz der durch die Coronapandemie erschwerten Situation beharren viele Krankenkassen auf den ausgesprochenen Retaxationen. Daher können wir nur immer wieder vor entsprechenden Fallen warnen und auf die Rezeptprüfung vor der Rezeptbelieferung hinweisen. Auch die SARS-CoV-2-AMVersVO sorgte häufig für Verunsicherung, aber eine richtige „Retaxwelle“ konnten wir zum Glück nicht erkennen. Weitere Dauerthemen sind der Vergleich Original/Import, oft auch im Zusammenhang mit Aut-idem-Kreuz mit oder ohne Rabattvertrag sowie die Abgabe von Biologicals. Vor allem Letzteres wird uns sicherlich auch im kommenden Jahr begleiten; es bleibt abzuwarten, ob es hinsichtlich einer möglichen Austauschbarkeit von Biosimilars neue Regelungen geben wird.

Vielfach erhielten wir im vergangenen Jahr auch Berichte über Retaxationen von Mehrkosten – hier reichen die aktuellen Regelungen im Rahmenvertrag, dass Mehrkosten nur dann zulasten einer GKV abgerechnet werden dürfen, wenn Rabattarzneimittel nicht lieferbar sind, definitiv nicht aus und eine allgemeine Regelung unabhängig von Rabattverträgen wäre hier wünschenswert.

Die Beiträge, die wir in den Retax-News veröffentlicht haben, können Sie im Retaxfall-Archiv des DeutschenApothekenPortals nochmals nachlesen, vielleicht hilft Ihnen das auch, falls Sie eine Retax prüfen möchten.

Wir werden natürlich auch weiterhin die Augen für Sie offenhalten und möchten Sie wie gewohnt unterstützen, wenn Sie Fragen zu einer Retaxation haben. Senden Sie uns diese daher gerne an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de. Falls Sie mit einem Einspruch erfolgreich waren, berichten wir auch darüber gerne in einem unserer Newsletter.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2022.

Ihr DAP-Team

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