Movicol für Kind mit Entwicklungsstörung retaxiert

Mitunter fällt es wirklich schwer, für manche Retaxationen Verständnis aufzubringen. Insbesondere dann, wenn es bei der erfolgten Versorgung um einen 15-jährigen Versicherten geht, der seit längerer Zeit aufgrund seines Rett-Syndroms mit Movicol versorgt werden muss.

Das Rett-Syndrom ist eine schwerwiegende, lebenslange Entwicklungsstörung, mitunter verbunden mit Epilepsie, geistiger Behinderung und Autismus. Also durchaus eine schwerwiegende Krankheit, bei der der Patient unsere Unterstützung – und die der Krankenkasse – sicher gut gebrauchen kann.

Krankenkasse: IKK classic (IK 103500693)
Verordnet:2 x ! Movicol Junior aromafrei z. Herst. einer Lsg. PLE 30 x 6,9 g
Abgabedatum:21.06.18

Insgesamt ist die Apotheke mit drei Verordnungen betroffen, die ihr nicht erstattet werden, obwohl man auf den ersten Blick meinen könnte, dass ein verschreibungspflichtiges Medizinprodukt (mit Arzneicharakter) eigentlich erstattungsfähig sein sollte.

Diagnose: „tiefgreifende Entwicklungsstörung, Rett-Syndrom, Obstipation“

Ein Blick in die Anlage V der AM-RL zeigt den aktuellen Zustand des arzneimittelähnlichen, verschreibungspflichtigen Medizinproduktes:

Dennoch wurde die Apotheke wegen drei gleichlautender „Movicol Junior aromafrei z. Herst. einer Lsg. PLE 30 x 6,9 g“ um insgesamt (39,70 Euro x 3 = 119,10 Euro) retaxiert.

Das Medizinprodukt steht somit auf der Liste der erstattungsfähigen Produkte, aber die Rezeptprüfstelle hat dem Einspruch der Apotheke nicht stattgegeben:

Begründet wurde die Retaxation mit angeblicher „Nichtbeachtung von Rabattverträgen“.

Die vermeintlichen Rabattverträge wurden jedoch (ausgehend von dem Medizinprodukt) weder der hier retaxierten Apotheke noch uns bei der EDV-Nachkontrolle angezeigt.

Vielleicht hat die Krankenkasse jedoch auch ein anderer Umstand gestört, auf den ich hier jedoch öffentlich nicht eingehen möchte.

Ein Fehler wäre es jedoch anzunehmen, dass Medizinprodukte mit Arzneicharakter, die in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet sind, genau wie OTC-Arzneimittel aus Anlage I AM-RL (OTC-Übersicht) in jedem Fall für Kinder mit Entwicklungsstörungen (bis 18 Jahre) immer erstattungsfähig wären.

Dem ist nicht so, denn bei der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage V) sind stets für jedes einzelne Präparat die jeweiligen Erstattungskriterien zu beachten, z. B.:

Apotheker Dieter Drinhaus, DAP Forum

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