Aktualisierte ABDA-Handlungshilfe „Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 sowie PCR-Abstrichnahme in Apotheken“

Die Handlungshilfe der ABDA „Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 sowie PCR-Abstrichnahme in Apotheken“ wurde zum 28. Juli 2021 aktualisiert. Neu ist die Konkretisierung der Zulässigkeit von Bürgertests sowie die Aktualisierung der Einverständniserklärung.

Bürger können sich in Apotheken kostenlos mit PoC-Antigentests und ggf. anschließend mit PCR-Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen. Grundlage hierfür ist die Coronavirus-Testverordnung, die seit dem 1. Juli 2021 in einer Neufassung in Kraft ist. Seit dem 1. August 2021 können Bürgertests auf SARS-CoV-2 wiederum nur noch abgerechnet werden, wenn die Getesteten die Möglichkeit bekommen, ihr Testergebnis auch über die Corona-Warn-App (CWA) des RKI zu erhalten.

Das sind die Neuerungen der Handlungshilfe:

  • Neben den bisher festzuhaltenden Daten wie Name, Anschrift und Testgrund muss nun auch der Übermittlungsweg des Testergebnisses erhoben werden.
  • Laut ABDA kann das Testergebnis auf vier Wegen übermittelt werden: in Papierform, als PDF per E-Mail, als digitales Covid-19-Testzertifikat nach § 22 Abs. 7 Infektionsschutzgesetz und durch Übermittlung an die Corona-Warn-App.
  • Das Muster der ABDA für die Einverständniserklärung des Patienten zur Durchführung eines PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke wurde daher aktualisiert (nach ABDA-Login): » www.abda.de
  • Die Zulässigkeit der Bürgertests wurde konkretisiert:
    • Der Anspruch für PoC-Antigentests als Bürgertests nach § 4a TestV ist an keine Voraussetzungen gebunden, besteht also auch unabhängig von Herkunft oder Wohnsitz.
    • Es ist allerdings nicht erlaubt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auf Bürgertestungen verweisen, wenn sie nach Coronavirus-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet sind, Tests anzubieten. Das gilt ebenso, wenn Bürgertestungen z. B. durch mobile Teststellen in Schulen angeboten werden.
    • Möchte eine Apotheke bei Veranstaltungen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes PoC-Antigentests durchführen, sollte vorab mit dem jeweiligen Gesundheitsamt geklärt werden, ob die Tests als Bürgertests durchgeführt und abgerechnet werden können oder ob die Kosten vom Veranstalter selbst übernommen werden müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie im ABDA-Mitgliederbereich unter www.abda.de/login.

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