Arbeitshilfen
Preisberechnung von Rezepturen und Substitutionsrezepten
Die Arbeitshilfe veranschaulicht die Preisberechnung von Rezepturen und Substitutionsrezepten. Der Preisberechnung für die Rezeptur liegen die §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung zugrunde und bei der Berechnung der Preise von Substitutionsrezepten sind die Anlagen 4–7 der Hilfstaxe relevant.
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