Arbeitshilfen

Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker: bedenkliche Rezepturarzneimittel

Die folgende Arbeitshilfe beinhaltet eine Auflistung der von der Arzneimittelkommission als bedenklich eingestuften Stoffe, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Eine verordnete Rezeptur, die einen der bedenklichen Stoffe enthält, darf nicht hergestellt werden.

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