Arbeitshilfen
Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung nach § 6 Rahmenvertrag
Nach der Einigung zu Retaxationen am 23. Mai 2016 werden der Apotheke umfassende Heilungsmöglichkeiten nach ärztlicher Rücksprache eingeräumt. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Juni 2016. Die folgende Arbeitshilfe stellt dar, welche Angaben die Apotheke auf Kassenrezepten und BtM-Rezepten nach Rücksprache ergänzen oder korrigieren darf, ohne mit einer Retaxation rechnen zu müssen.
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