Arbeitshilfen
Erstattungsfähigkeit von RSV-Impfstoffen am Beispiel von AREXVY (GSK)
Ende September ist die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft getreten. Seitdem können GKV-Versicherte theoretisch zulasten der GKV geimpft werden. Da sich aber viele Kassenärztliche Vereinigungen nicht mit den Krankenkassen über die Abrechnung einigen konnten, müssen die Patientinnen und Patienten in Vorkasse treten. Die folgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick, was bei der Belieferung zu beachten ist.
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