Arbeitshilfen
Entlassmanagement: abgabefähige Packungsgrößen
Im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V dürfen nur Packungen des kleinsten definierten Normbereichs oder kleinere Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. Dass sich dies einfacher anhört, als es ist, zeigt die tägliche Praxis in der Apotheke. Das folgende Fließschema stellt dar, wie nach der aktuellen Vertragslage eine erstattungsfähige Packungsgröße ausgewählt werden kann.
Jetzt anmelden und weiterlesen!
Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten von DAP sind nicht mehr gültig. Sie benötigen einen DAViD-Login.
Wenn Sie noch keinen DAViD-Login besitzen, können Sie sich kostenlos* registrieren.
* Lediglich die Nutzung von DAP Premium ist kostenpflichtig.