Arbeitshilfen

Taxierung von Cannabisblüten

Cannabisblüten werden nach Anlage 10 der Hilfstaxe berechnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt anhand zweier Beispiele, wie unveränderte Cannabisblüten und Cannabisblüten in Zubereitungen berechnet werden müssen.

DAP Premium

Jetzt anmelden und weiterlesen!

Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten von DAP sind nicht mehr gültig. Sie benötigen einen DAViD-Login. 

Wenn Sie noch keinen DAViD-Login besitzen, können Sie sich kostenlos* registrieren.

* Lediglich die Nutzung von DAP Premium ist kostenpflichtig.