Abgabehilfe zu Präparaten
Enbrel®
Die in § 40c der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegte Neuregelung zum Austausch von Biologika bei Abgabe an Versicherte ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass in der Apotheke ein Wechsel auf preisgünstigere Biologika erfolgen soll, wobei rabattierte Arzneimittel bevorzugt abzugeben sind. Die folgende Abgabehilfe schildert die Vorgehensweise bei der Substitution von biologischen Arzneimitteln am Beispiel von Enbrel®.
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