Wirkstoffkombination nicht in PackungsV: Was ist zu beachten?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Barmer vor. Verordnet ist „Combivir 150 mg/300 mg 60 St. N2 x 4 !“. Ein Rabattartikel ist z. B. Lamivudin/Zidovudin Mylan 150/300 60 St. N2 (PZN: 10309081). Es gibt keine N3 mit dieser Wirkstoffkombination. Allerdings gibt es von der Firma Hexal eine 180er-Packung mit der Angabe „kA“. In der Tabelle der Packungsgrößenverordnung finden wir diese Wirkstoffkombination leider nicht. Können Sie uns weiterhelfen und die Frage beantworten, welches Arzneimittel wir abgeben dürfen?

Antwort

Da es die Wirkstoffkombination aus Lamivudin und Zidovudin nicht als eigene Einteilung in der Packungsgrößenverordnung gibt, werden Combivir und die entsprechenden anderen, vergleichbaren Präparate in die Gruppe „Antivirale Mittel ⇒ NNRTI/NRTI“ einsortiert. Daraus ergeben sich die folgenden Normbereiche:

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