Wird diese Rezeptur auch für einen Erwachsenen erstattet?

Uns liegt ein Rezept mit folgender Rezeptur für einen Patienten über 18 Jahre vor:

„Acid.salicylicum 10,0
Paraffin subl. 8,0
Vaselinum alb. ad 100,0“

Wird diese Rezeptur von der Krankenkasse übernommen oder muss der Patient die Salbe privat bezahlen?

Antwort

In Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Übersicht) ist nachzulesen, welche OTC-Arzneimittel auch für Erwachsene zulasten einer GKV abgegeben werden können. Für salicylsäurehaltige Mittel ist dort Folgendes zu finden:

Anlage I der AM-RL des G-BA

„Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 % Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme“

Da die Konzentration in Ihrer Rezeptur höher ist, ist die erste Voraussetzung schon gegeben. Hat der Arzt eine Diagnose angegeben, so müssen Sie diese ebenfalls prüfen. Ist dies nicht der Fall, so sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Diagnose zu recherchieren. Nur wenn eine Diagnose angegeben ist, die nicht zu den Angaben in der Ausnahmeliste passt, müssen Sie die Rezeptur zulasten des Patienten abrechnen.

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