Wie wird das Hormonpräparat in die PackungsV eingeordnet?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben folgende Verordnung vorliegen:
„4 x Estrifam 1 mg Filmtabletten, FTA, 3 x 28 St. N2“.
Dürfen wir die Verordnung beliefern?
Antwort:
Laut PackungsV wird Estrifam in der Gruppe der Estrogene und Gestagene nach Zyklen eingeteilt:
Da es für die Einteilung nach Zyklen keinen N3-Bereich gibt, handelt es sich hier beim N2-Bereich bereits um den größten festgelegten Normbereich (= Nmax).
Nach § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag dürfen vielfache Mengen des größten Messbereichs abgegeben werden.
Hier wird zwar ein besonderer Vermerk des Arztes gefordert (z. B. „!“), dessen Fehlen jedoch nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung führen darf.
Sie dürfen die Menge von vier N2-Packungen unter Beachtung der Rabattverträge daher abgeben.
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