Wie wird das Hormonpräparat in die PackungsV eingeordnet?

Wir haben folgende Verordnung vorliegen:

„4 x Estrifam 1 mg Filmtabletten, FTA, 3 x 28 St. N2“.

Dürfen wir die Verordnung beliefern?

Antwort:

Laut PackungsV wird Estrifam in der Gruppe der Estrogene und Gestagene nach Zyklen eingeteilt:

Da es für die Einteilung nach Zyklen keinen N3-Bereich gibt, handelt es sich hier beim N2-Bereich bereits um den größten festgelegten Normbereich (= Nmax).

Nach § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag dürfen vielfache Mengen des größten Messbereichs abgegeben werden.

Hier wird zwar ein besonderer Vermerk des Arztes gefordert (z. B. „!“), dessen Fehlen jedoch nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung führen darf.

Sie dürfen die Menge von vier N2-Packungen unter Beachtung der Rabattverträge daher abgeben.

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