Wie lange kann eine Pille zulasten der GKV verordnet werden?

Wir haben eine Frage zu Pillenrezepten. Die Abgabefrist der Pille auf Kassenrezept wurde ja bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verlängert.

Ab wann müssen solche Rezepte privat bezahlt werden? Ab dem 22. oder ab dem 23. Geburtstag?
Wir haben diesbezüglich Differenzen mit einer Arztpraxis.

Antwort

In § 24a des SGB V ist Folgendes festgehalten:

24a SGB V

„Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebens­jahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungs­pflichtigen empfängnis­verhütenden Mitteln; […] Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungs­pflichtige Notfall­kontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden […]“

Das 22. Lebensjahr endet mit dem 22. Geburtstag. Sobald Versicherte also 22 Jahre alt geworden sind, wird die Pille (wie auch die Pille danach) nicht mehr von gesetzlichen Kosten­trägern erstattet.

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