Wie lange kann eine Pille zulasten der GKV verordnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu Pillenrezepten. Die Abgabefrist der Pille auf Kassenrezept wurde ja bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verlängert.
Ab wann müssen solche Rezepte privat bezahlt werden? Ab dem 22. oder ab dem 23. Geburtstag?
Wir haben diesbezüglich Differenzen mit einer Arztpraxis.
Antwort
In § 24a des SGB V ist Folgendes festgehalten:
24a SGB V
„Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; […] Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden […]“
Das 22. Lebensjahr endet mit dem 22. Geburtstag. Sobald Versicherte also 22 Jahre alt geworden sind, wird die Pille (wie auch die Pille danach) nicht mehr von gesetzlichen Kostenträgern erstattet.
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