Wie lange gelten die Corona-Ausnahmeregelungen?

Wir fragen uns momentan, wie lange die Ausnahmeregelungen bezüglich Corona noch gelten.

Können Sie da weiterhelfen?

Antwort

Die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung, in der die erleichterten Abgabe­regeln verankert sind, gilt bis zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trag­­weite oder spätestens bis zum 31. März 2021. Die Regelungen für die Boten­dienst­pauschale enden schon zum 30. September 2020. Ob diese dann noch verlängert werden, ist bisher nicht abzusehen.

Auch die Sonder­regelungen zum Entlass­management nach § 3a der AM-RL des G-BA wurden verlängert (u. a. ist damit weiterhin die Verordnung größerer Packungs­größen als N1 erlaubt und die Rezept­gültigkeit von Entlass­rezepten verlängert sich auf 6 Werktage) und gelten nun bis zum 31. März 2021, sofern die epidemische Lage von nationaler Trag­weite nicht vorher aufge­hoben wird.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung