Wie lange gelten die Corona-Ausnahmeregelungen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir fragen uns momentan, wie lange die Ausnahmeregelungen bezüglich Corona noch gelten.
Können Sie da weiterhelfen?
Antwort
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, in der die erleichterten Abgaberegeln verankert sind, gilt bis zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder spätestens bis zum 31. März 2021. Die Regelungen für die Botendienstpauschale enden schon zum 30. September 2020. Ob diese dann noch verlängert werden, ist bisher nicht abzusehen.
Auch die Sonderregelungen zum Entlassmanagement nach § 3a der AM-RL des G-BA wurden verlängert (u. a. ist damit weiterhin die Verordnung größerer Packungsgrößen als N1 erlaubt und die Rezeptgültigkeit von Entlassrezepten verlängert sich auf 6 Werktage) und gelten nun bis zum 31. März 2021, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht vorher aufgehoben wird.
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