Wie können wir dieses Rezept beliefern bzw. ist diese Stückelung erlaubt?

Uns liegt ein Rezept über „3x ! Cellcept 500 150 St N2, FiTab (Roche)” vor. Die Frage ist jetzt, was wir hier abgeben dürfen. Krankenkasse ist die Techniker (101777502). Wir müssten zunächst auf einen Rabattartikel umtauschen, dies wäre zum Beispiel das Generikum von Heumann. Von diesem gibt es aber auch eine N3 (mit 250 Stück). Wir tendieren dazu, dreimal eine rabattierte N2-Packung zu beliefern, da der Arzt dieses sehr deutlich gemacht hat und man ansonsten auch nicht die exakt verordnete Stückzahl erreicht.

Antwort

Das ist in der Tat ein komplizierter Fall und dazu hat es bereits Retaxationen gegeben. In diesem Fall hat der Arzt in Kenntnis der handelsüblichen Packungsgrößen eine eindeutig bestimmte Menge an Packungen unter Nennung des Normkennzeichens verordnet. Diese Packungen müssen natürlich durch einen Rabattartikel ausgetauscht werden. Diese eindeutig bestimmte Verordnung muss jedoch nach unserer Einschätzung nach aktueller Auslegung der Rahmenvertragsregelungen nicht auf die Menge einer N3-Packung gekürzt werden. Dies wäre dann notwendig, wenn der Arzt lediglich die Gesamtstückzahl von 450 Stück verordnet hätte. In einem solchen Fall käme § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag zum Tragen, der die Kürzung auf eine N3 vorsieht. Ansonsten kommt § 3 des Rahmenvertrags zum Tragen.

Über den Retaxfall berichteten wir hier, allerdings war hier im regionalen Liefervertrag eine besondere Vereinbarung getroffen:

https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/apothekenfragen-archiv/vollstaendiger-beitrag/retaxfalle-mehrfachverordnung-von-cellcept/

Nach unserer Einschätzung und aufgrund der eindeutigen Verordnung des Arztes können Sie somit drei Packungen der N2 eines Rabattarzneimittels abgeben. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, könnten Sie entweder nur einmal die N3 des Rabattpartners abgeben, aber so erhält der Patient anstelle der gewünschten 450 Stück nur 250 Stück. Oder Sie fragen beim Arzt nach einem neuen Rezept, zum Beispiel über 2 x N3 des Rabattartikels oder 1 x N2 und 1 x N3 – je nachdem, welche Menge erwünscht ist. Ob für die Krankenkasse die Abgabe von 3 x N2, 2 x N3 oder 1 x N2 plus 1 x N3 wirtschaftlicher ist, können Sie nicht beurteilen, da die rabattierten Preise nicht bekannt sind. Falls der Arzt keinen Austausch auf das Generikum wünscht, so kann er auch noch das Aut-idem-Kreuz setzen, dann könnten Sie 3 x N2 des verordneten Cellcepts abgeben.

Gerade wenn dieser Patient regelmäßig mit solch einer Verordnung zu Ihnen kommt, ist vermutlich ein neues Rezept mit einer „retaxsicheren“ Verordnung empfehlenswert, damit Ihnen nicht am Ende ein ganzer Schwung an Verordnungen retaxiert wird.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung