Wie ist diese Importverordnung zu beliefern?
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Wir haben eine Abgabefrage zu folgendem Rezept: Zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (IK 107310373) ist „2x Syntaris EurimPharm Arzneimittel NAS 24 ml N1 05731530“ verordnet.
Wie sollen wir vorgehen? Ist ein Import-Doppelpack nach Wirtschaftlichkeitsgebot abzugeben, obwohl dieses keine N-Größe hat?
Oder müssen zwei Einzelpackungen abgegeben werden?
In der Lauer-Taxe gibt es auch noch eine Doppelpackung mit 2 x 20 ml (PZN: 06888311): Könnte man auch diese Packung abgeben?
Antwort
Die Importe mit 2 x 24 ml (ohne Normkennzeichen) enthalten jeweils 480 Hübe:
Da für Rhinologika als Dosiersprays kein N3-Bereich definiert ist, liegen die Importe in der Packungsgröße 2 x 24 ml mit ihrer Menge oberhalb des größten N-Bereiches (Nmax- Bereich ist in diesem Fall der N2-Bereich).
Abb.: Einteilung nach PackungsV; DAP PZN-Checkplus
Bei allen Syntaris-Importen (2 x 24) handelt es sich damit um nicht erstattungsfähige Jumbopackungen, und diese könnten Sie nur auf Privatrechnung abgeben.
Da der Arzt in Ihrem Fall jedoch eindeutig bestimmt (Nennung des Normkennzeichens und der PZN) zwei N1-Packungen verordnet hat, dürften Sie diese beiden N1-Packungen auch abgeben.
Der Doppelpack des Originals zu 2 x 20 ml entspricht genau der Menge des Nmax-Bereiches. Diese wäre natürlich für den Patienten günstiger, da nur eine Zuzahlung zu leisten wäre. Hier sollte aber vorab das Rezept durch den Arzt geändert werden.
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