Welche Stückzahl muss auf einem BtM-Rezept stehen?

Uns liegt ein BtM-Rezept über Medikinet adult vor. Auf dem Rezept befinden sich folgende Angaben:
„2 x 14036639 Medikinet adult 10 mg REK N2 52 St !“.

Es stellt sich die Frage, ob die Gesamtmenge der abgegebenen Kapseln anzugeben ist (in diesem Fall 104) oder ob die Angabe 2 x 52 St. ausreicht.

Antwort

In § 9 Abs. 1 der BtMVV ist festgelegt, welche Angaben zum BtM auf dem Rezept zu finden sein müssen:

9 Abs. 1 BtMVV

„[…] 3. Arzneimittelbezeichnung, soweit dadurch eine der nachstehenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform,
4. Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form […]“

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