Welche Packungsgrößen sind auf diese Verordnung abzugeben?

Uns liegt eine Verordnung über „2x! Leukeran 2 mg N1 25 St. (PZN 01263954)“ vor.
Im Handel befindet sich eine Packung Leukeran 2 mg 50 St. (PZN 00461126), die nicht normiert ist.

Welche Packung sollte unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots abgegeben werden? Die größere 50-St.-Packung oder aufgrund der fehlenden Normierung doch zwei N1-Packungen?

Antwort

Wenn die Verordnungszeile eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist, ist sie eindeutig bestimmt und kann unter Beachtung der Rabattverträge und der Abgaberangfolge mit der verordneten Anzahl an Packungen beliefert werden. In Ihrem Fall müssten Sie also 2 x 25 Stück abgeben.

8 Rahmenvertrag

„(1) Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Grundsätzlich wäre bei einer Verordnung der 50er-Packung auch diese trotz fehlender Normierung abgabefähig. Sie trägt keine Normierung, da die Menge zwischen zwei N-Bereichen liegt, es handelt sich aber nicht um eine Jumbopackung.

Prüfen Sie zusätzlich, ob im für Sie gültigen Regionalliefervertrag diesbezüglich weitere Regelungen vereinbart sind.

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