Welche Menge darf auf ein T-Rezept abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einem T-Rezept mit einer Revlimidverordnung:
Mit der letzten Revlimidlieferung haben wir von der Firma eine neue Checkliste für Apotheken bekommen (Stand 05/2018). Hier lautet ein Punkt, dass die Höchstmenge der Verordnung für Frauen im gebärfähigen Alter den Bedarf von vier Wochen nicht überschreiten darf.
Dürfte man nun, wenn zwei Packungen á 21 Stück auf dem Rezept stehen, diese zwei Packungen abgeben oder nicht?
Antwort
Revlimid unterliegt aufgrund seines hohen Risikopotentials einer zusätzlichen Überwachung. Es war schon immer Teil des Schwangerschaftsverhütungsprogramms, dass bei T-Rezepten die Höchstmenge für Frauen im gebärfähigen Alter ein 4-Wochen-Bedarf nicht überschritten werden darf. Diesbezüglich hat die Apotheke auch eine Prüfpflicht. Ob zwei Packungen zu 21 Stück abgegeben werden dürfen, richtet sich nach der individuellen Dosierung, die Sie im Falle einer fehlenden Angabe beim Arzt nachfragen müssen.
Bei einer einmal täglichen Einnahme darf nur eine Packung abgegeben werden, da die Höchstmenge überschritten würde. Nimmt die Patientin jedoch zwei Tabletten täglich, dann dürfen auch zweimal 21 Tabletten abgegeben werden.
Beachten Sie dazu auch unsere DAP Arbeitshilfe zu T-Rezepten:
- DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf einem T-Rezept“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
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