Was bedeutet AMPreisV nach AMG bzw. nach SGB V?

Wir diskutieren in unserem Team im Moment folgende Frage: Was ist der Unterschied zwischen der AMPreisV nach SGB V und der AMPreisV nach AMG? Beides scheint für uns maßgeblich zu sein, doch was ist die richtige gesetzliche Grundlage?

Antwort

Es gibt nur eine Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und diese wurde aufgrund des § 78 des Arzneimittelgesetztes (AMG) beschlossen. So steht es auch in der Eingangsformel der AMPreisV geschrieben:

AMPreisV Eingangsformel

„Auf Grund des § 78 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445, 2448) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:[…]“

§ 78 des AMG lautet folgendermaßen:

78 Absatz 1 AMG

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium und, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

  1. Preisspannen für Arzneimittel, die im Großhandel, in Apotheken oder von Tierärzten im Wiederverkauf abgegeben werden,
  2. Preise für Arzneimittel, die in Apotheken oder von Tierärzten hergestellt und abgegeben werden, sowie für Abgabegefäße,
  3. Preise für besondere Leistungen der Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln festzusetzen.“

In der AMPreisV (auf Basis des AMG) ist demnach geregelt, wie die Preisbildung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgenommen werden muss und zwar sowohl für Fertigarzneimittel als auch für Rezepturen. Die Höhe der Notdienstgebühr (2,50 €) sowie BtM-Rezept- und T-Rezept-Gebühr (2,91 €) sind hier ebenfalls definiert.

Im SGB V sind dagegen die Regelungen zu Erstattungsbeträgen, Festbeträgen und sonstigen Rabatten sowie die Zuzahlung niedergeschrieben.

Für die Apotheke ist natürlich beides maßgeblich, wie Sie völlig richtig schreiben.

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