Wann wird der Schlüssel 13 verwendet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Seit ein paar Wochen wird uns der Schlüssel 13 bei den Verordnungskorrekturen angezeigt.
Wann müssen wir diesen Schlüssel verwenden und was müssen wir dokumentieren?
Antwort
Bei Änderungen der Packungsgröße, Packungsanzahl und Wirkstärke aufgrund von Lieferengpässen werden die Änderungen über den Schlüssel 13 dokumentiert, eine zusätzliche Dokumentation ist nicht notwendig. Eine Dosisänderung, die nur durch den Lieferengpass zustande gekommen ist, muss auch nicht zusätzlich dokumentiert werden.
Wichtig
Die Verwendung des Schlüssels 13 ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur abzuzeichnen und die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit anzugeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung