Verordnung über Cannabinoid-haltige Zubereitungen

Wir erhalten immer wieder Verordnungen über Cannabinoid-haltige Zubereitungen (Abrechnungs-PZN 06460748). Ist es richtig, dass wir uns bei der Krankenkasse vergewissern müssen, ob der Arzt die Kostenübernahme dort beantragt hat, oder können wir das Rezept ohne Nachforschungen diesbezüglich beliefern?

Für den Fall, dass keine Genehmigung vorliegt: Wird überhaupt die Apotheke retaxiert? Oder muss der Arzt dann mit einem Regress rechnen?

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