Verhindern Aut-idem-Kreuz plus Arztvermerk den Austausch zwischen Original und Import?

Wir haben ein Rezept über „Rapamune 0,5 mg UTA N3 100 St. PZN 06902560“ erhalten, das mit einem Aut-idem-Kreuz sowie dem Arzthinweis „aus med.-therap. Gründen nur Original“ versehen ist. Krankenkasse ist die BKK Mobil Oil (IK 101520078).

Bei der vorliegenden Krankenkasse sind zwei Importe rabattiert, aber nicht das Original. Können wir aufgrund des Arztvermerks das Original abgeben?

Antwort

Normalerweise schützt ein Aut-idem-Kreuz alleine nicht vor dem Austausch zwischen Original und Import. In einigen Arzneilieferverträgen ist allerdings vereinbart, dass ein zusätzlicher Vermerk des Arztes auch diesen Austausch unterbinden kann. So steht es beispielsweise in § 4 Abs. 12 des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen:

4 Abs. 12 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen

„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“

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