Darf trotz Aut-idem-Kreuz ein Präparat ohne Mehrkosten abgegeben werden?
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Uns liegt ein Rezept über „Telfast 180 mg 100 St. PZN 08540345“ vor. Der Arzt hat also das Original verordnet und dies auch mit Aut-idem-Kreuz abgesichert. Allerdings werden beim Original Mehrkosten für den Patienten fällig. Dürfen wir ein günstigeres Präparat abgeben?
Antwort
Sie befinden sich aufgrund des gesetzten Aut-idem-Kreuzes im solitären und damit im importrelevanten Markt. Der Austausch auf das rabattierte Generikum ist damit nicht erlaubt, jedoch der Austausch zwischen Original und Import. Nach § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag muss im importrelevanten Markt ein Arzneimittel mit möglichst geringen Mehrkosten ausgewählt werden:
13 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Im importrelevanten Markt nach Absatz 1 ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimitteln, Importarzneimitteln und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich; […] Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für dieses Mehrkosten durch den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für den Versicherten auszuwählen.“
Sie sollten daher einen Reimport von Telfast 180 mg Filmtabletten N3 ohne Mehrkosten, z. B. von Orifarm oder Pharma Gerke (wenn lieferbar), abgeben. Wenn dies nicht möglich ist, ist das Präparat mit den geringsten Mehrkosten auszuwählen.
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