Sind Blutzucker­test­streifen bei Schwanger­schafts­diabetes auf Rezept erlaubt?

Uns liegen drei Rezepte vor:

1. Glucomen Areo Sensor
2. Glucomen Areo Set
3. Glucoject Lanzetten

Als Diagnose ist jeweils „Gestationsdiabetes“ angegeben.

Dürfen wir die Rezepte beliefern? Denn normalerweise sind Teststreifen doch nur für insulinpflichtige Diabetiker verordnungsfähig?

Antwort:

Die Einschränkung des G-BA für die Verordnung von Blutzuckerteststreifen gilt für Typ-2-Diabetiker, die nicht insulinpflichtig sind.

Der G-BA schreibt dazu:

„Patientinnen und Patienten, die Insulin spritzen (hierzu gehören alle Typ 1-Diabetiker und ein kleiner Teil der Typ 2-Diabetiker), sind von der Regelung nicht betroffen. Insulinpflichtige Diabetiker sind darauf angewiesen, dass sie ihrem Körper zum Teil mehrfach täglich vor den Mahlzeiten über Spritzen oder mit Hilfe einer Pumpe Insulin zuführen. Zuvor müssen die Patientinnen und Patienten ihren Blutzuckerwert selbst messen, damit sie die Menge an Insulin möglichst präzise an den aktuellen Bedarf anpassen können. Deshalb benötigt diese Patientengruppe Blutzuckerteststreifen; die Kosten dafür werden weiterhin uneingeschränkt von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. […]

Die Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Harn- und Blutzuckerteststreifen gilt ausschließlich für nicht insulinpflichtige Diabetiker. […]

Harn- und Blutzuckerteststreifen dürfen auch nicht insulinpflichtigen Diabetikern weiterhin verordnet werden, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt.“

Patientinnen mit Gestationsdiabetes sind von der Verordnungseinschränkung aber nicht betroffen, da ein Schwangerschaftsdiabetes nicht als Typ-2-Diabetes definiert wird. Darum können Sie die Rezepte beliefern.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung