Nichtrabattiertes Original verordnet – was ist abzugeben?

Wir haben eine Frage zur Abgabe von Remicade. Folgendes Rezept zulasten der Salus BKK (IK 105321269) liegt uns vor:
„X Remicade 100 mg PlV PIK N1 4 St. PZN: 00067808“.

Der Arzt hat also das Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet.

Ist es erforderlich, das Rabattarzneimittel (Import) abzugeben oder dürfen wir das Original abgeben? Dürfen Biologicals überhaupt ausgetauscht werden?

Antwort

Wirkstoffgleiche Biologicals dürfen nur dann gegeneinander ausgetauscht werden, wenn sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags als austauschbar definiert sind. In Ihrem Fall hat der Arzt den Austausch auf andere wirkstoffgleiche Biologicals durch das Aut-idem-Kreuz ausgeschlossen, wobei es zu Remicade ohnehin keine wirkstoffgleichen, austauschbaren Biologicals gibt.

Innerhalb der Import-Original-Gruppe ist ein Austausch aber auch bei Biologicals möglich und ggf. verpflichtend. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, denn das Kreuz alleine schützt ein verordnetes Original nicht vor einem Austausch auf einen Import.

Im vorliegenden Fall kann das Original also nicht abgegeben werden, da es nicht rabattiert ist. Sie müssen zur Abgabe einen rabattierten Import auswählen:

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung