Muss hinsichtlich der Importquote eine Sonder-PZN angegeben werden, wenn ein Rabattartikel abgegeben wird?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir diskutieren gerade folgendes Problem:
Verordnet ist ein Importpräparat mit Aut-idem-Kreuz.
Rabattiert ist das Original. Wir geben also das Original ab, da der Rabattvertrag in diesem Fall trotz Aut-idem-Kreuz erfüllt werden muss.
Ist es notwendig, jetzt das Sonderkennzeichen "Import nicht verfügbar" aufzudrucken, um unsere Importquote zu erfüllen? Denn alle Importe sind unterhalb der Preisgrenze, sodass wir diese eigentlich zur Erfüllung der Quote abgeben müssten.
Antwort
Nein. Wenn Sie den Rabattartikel abgeben, benötigen Sie keine Sonder-PZN, da diese Abgabe vorrangig vor Erfüllung der Importquote erfolgt.
Die Importquote bezeichnet den prozentualen Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittelumsatz der Apotheke mit der kostenpflichtigen Krankenkasse. Abgegebene rabattbegünstigte Arzneimittel werden jedoch bei der Ermittlung des Fertigarzneimittelumsatzes nicht berücksichtigt. Dies ist in § 5 des Rahmenvertrags verankert. Dementsprechend wird die Abgabe von Rabattartikeln aus den Berechnungen für die Importquote herausgenommen, sodass diese Nichtabgabe des preisgünstigen Imports in Ihrem Fall keinen Nachteil für die Importquote hat.
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