Medikamente mit Festbetrag – wer trägt die Mehrkosten?

Wir bekommen vermehrt Retaxationen über Zuzahlungen bei Medikamenten mit Festbetrag. Es scheint so zu sein, dass unser Kassenprogramm eine falsche Berechnung hat. Wie sind die aktuellen Regelungen bezüglich der Berechnung der Zuzahlung bei Medikamenten mit Festbetrag?

Antwort

Mehrkosten werden nur dann von der GKV getragen, wenn Rabattarzneimittel nicht lieferbar sind und aus diesem Grund ein Arzneimittel mit Mehrkosten abgegeben werden muss. Liegen keine Rabattverträge vor, so greift diese Regelung jedoch nicht und die Apotheke muss der Patientin bzw. dem Patienten die Mehrkosten berechnen. Bei der Dokumentation der Nichtverfügbarkeit muss darauf geachtet werden, dass der passende Faktor ausgewählt wird, damit nicht „aus Versehen“ der Krankenkasse die Mehrkosten berechnet werden.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung