Können wir diese Augentropfen für einen Erwachsenen auf Kassenrezept abgeben?

Uns liegt ein Rezept der Techniker KK (IK 105177505) über „Liquifilm 90 x 0,6 ml O.K.“ vor und wir sind der Meinung, dass es nicht zulasten der Krankenkasse abgegeben werden kann. Allerdings ist auch noch eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt: „onkolog. Erkrankung“. Stimmt unsere Einschätzung oder können wir das Rezept doch zulasten der Krankenkasse abrechnen?

Antwort

Liquifilm O.K. ist als Medizinprodukt mit Arzneicharakter im Handel. Allerdings ist es nicht in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie gelistet. Daher ist es zulasten der GKV nicht erstattungsfähig. Es finden sich aber durchaus andere Tränenersatzmittel auf der Liste der Medizinprodukte, die erstattungsfähig sind. Vielleicht können Sie mit dem Arzt besprechen, ob er ein anderes Mittel verordnen kann. Ansonsten müsste der Patient die Augentropfen privat bezahlen.

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