Können wir auf diese Verordnung für ein Kind das Original abgeben?

Trotz Recherche sind wir uns bei folgender Verordnung für ein Kind unsicher:

„2 x Movicol Junior aromafrei Pulver 90 St. EMRA-MED Arzneimittel GmbH PZN 10410963“
(zulasten der AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505).
Diese Packung hat keine N-Kennzeichnung.

Darf hier zwei Mal das Original mit PZN 10086830 abgegeben werden? Oder benötigen wir dafür ein neues Rezept?

Antwort

Das Original Movicol Junior von Norgine ist als Medizin­produkt im Handel und unter den Bedingungen der Anlage V zur Arznei­mittel­richtlinie erstattungs­fähig für Kinder bis 11 Jahre:

Die angegebene Diagnose können und müssen Sie nicht prüfen. Das Alter des Patienten kann und muss jedoch anhand der Verordnung geprüft werden. Wird das Original-Produkt also für ein Kind verschrieben, können beide Packungen zulasten der Kasse abgegeben werden. Für Medizinprodukte sind keine Mengenbegrenzungen und Normbereiche zu beachten.

Aber Achtung: Verordnet ist hier ein Import, der als Arzneimittel im Handel ist. Bei Macrogol-Arzneimitteln sind Packungen mit mehr als 50 Stück nicht abgabefähige Jumbopackungen. Der Austausch des verordneten Arzneimittels in das Original-Medizinprodukt ist nicht erlaubt. Daher sollten Sie vor der Original-Abgabe eine Rezeptänderung durch den Arzt erwirken.

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