Können wir auf diese Verordnung für ein Kind das Original abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Trotz Recherche sind wir uns bei folgender Verordnung für ein Kind unsicher:
„2 x Movicol Junior aromafrei Pulver 90 St. EMRA-MED Arzneimittel GmbH PZN 10410963“
(zulasten der AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505).
Diese Packung hat keine N-Kennzeichnung.
Darf hier zwei Mal das Original mit PZN 10086830 abgegeben werden? Oder benötigen wir dafür ein neues Rezept?
Antwort
Das Original Movicol Junior von Norgine ist als Medizinprodukt im Handel und unter den Bedingungen der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie erstattungsfähig für Kinder bis 11 Jahre:
Die angegebene Diagnose können und müssen Sie nicht prüfen. Das Alter des Patienten kann und muss jedoch anhand der Verordnung geprüft werden. Wird das Original-Produkt also für ein Kind verschrieben, können beide Packungen zulasten der Kasse abgegeben werden. Für Medizinprodukte sind keine Mengenbegrenzungen und Normbereiche zu beachten.
Aber Achtung: Verordnet ist hier ein Import, der als Arzneimittel im Handel ist. Bei Macrogol-Arzneimitteln sind Packungen mit mehr als 50 Stück nicht abgabefähige Jumbopackungen. Der Austausch des verordneten Arzneimittels in das Original-Medizinprodukt ist nicht erlaubt. Daher sollten Sie vor der Original-Abgabe eine Rezeptänderung durch den Arzt erwirken.
- DAP Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
- DAP Lexikon
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