Können diese Nasentropfen für ein Kind zulasten der GKV abgegeben werden?

Wir haben eine Frage bezüglich der Erstattung eines Produktes, das zulasten einer GKV für ein Kind verordnet wurde:

„Rhinoguttae Pro Inf Mp NTR 10 ml PZN 07787285“

Unserer Meinung nach ist es nicht erstattungsfähig. Die Praxis behauptet allerdings das Gegenteil. Können Sie uns dabei weiterhelfen?

Antwort

Bei Rhinoguttae-Nasentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter, welches nicht namentlich in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie genannt ist. Es kann daher nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Prüfen können Sie dies auch im Erstattungs-Checkplus*:

Abb.: Rhinoguttae im DAP Erstattungs-Checkplus*

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