Kann man Nachfolgeartikel abgeben, die der Großhandel automatisch schickt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zu Nachfolgeartikeln: Zuletzt haben wir ein Arzneimittel bestellt und der Großhändler hat uns automatisch den Nachfolger geschickt, da das alte Arzneimittel nicht mehr lieferbar war.
Darf man diesen Artikel dann auch automatisch abgeben oder braucht man ein neues Rezept?
Antwort
Bei Nachfolgeartikeln ist immer genau zu prüfen, ob die Austauschkriterien nach § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag auch zutreffen – nur dann ist ein Austausch auch erlaubt. Oft wird vom Großhändler ein Nachfolgeartikel automatisch bei der Bestellung genannt. Dies ist allerdings als ein Service Ihres Großhändlers anzusehen und stellt keine Erlaubnis zum Austausch dar. Bei Arzneimitteln, die gar nicht mehr in der Software angezeigt werden, kann demnach auch keine richtige Auswahl mehr getroffen werden, weil sich die Austauschkriterien nicht mehr nachvollziehen lassen.
Ist eine Austauschbarkeit nicht gegeben bzw. nicht prüfbar, sollten Sie beim Arzt ein neues Rezept über den Nachfolgeartikel anfordern.
- DAP Arbeitshilfe „Umsetzung von Rabattverträgen (Rezepte mit Aut-idem-Kreuz)“ (PDF)
- DAP Lexikon
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