Ist Instillagel erstattungsfähig oder nicht?

Wir haben eine Arztpraxis, die regelmäßig Instillagel verordnet. Laut Hersteller ist es verordnungs- und erstattungsfähig. Unsere EDV warnt uns bei Eingabe ins System jedoch. In der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte wird nur „Instillagel Lubri“ genannt, die anderen Präparate sind hier nicht zu finden.

Können wir das Präparat nun zulasten der GKV abgeben oder nicht?

Antwort

Beachten Sie, dass bei Instillagel verschiedene Präparate im Handel sind: Instillagel (ohne weiteren Namenszusatz) ist nicht als Medizinprodukt, sondern als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel, welches nach den Vorgaben der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie auch für Erwachsene erstattungsfähig ist:

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