Ist eine Wirkstoffverordnung bei einem Biologikum möglich?

Wir haben ein Rezept bekommen, auf dem „Adalimumab 40 mg, 6 Fertigpens“ zulasten der Techniker Krankenkasse verordnet wurde.

Welches Präparat wählen wir nun? Es gibt verschiedene Rabattarzneimittel, können wir da frei wählen?

Antwort

Da es sich bei Adalimumab um ein Biologikum handelt und es verschiedene Präparate (Biosimilars, Referenzarzneimittel) gibt, die untereinander nicht austauschbar sind, ist eine Wirkstoffverordnung hier als unklare Verordnung anzusehen. Der Arzt sollte daher einen konkreten Handelsnamen verordnen. So gibt es auch bei Folgeverordnungen hoffentlich keine Unklarheiten mehr.

Gemäß der SARS-CoV-2-AMVersVO können solche Änderungen nach Rücksprache mit dem Arzt durch die Apotheke selbst ergänzt werden.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung