Ist ein Entlassrezept auf kopiertem Vordruck gültig?
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Uns liegt als Entlassungsrezept aus einer Klinik die Farbkopie eines Rezeptes (Muster 16 / 10.2016) vor.
Laut Auskunft der Klinik betrachtet diese es als gültiges Rezept.
Wir sind der Meinung, dass es sich hier um eine Rezeptfälschung handelt und eine Belieferung daher nicht möglich ist.
Antwort:
Eine Farbkopie eines Muster-16-Rezepts können Sie grundsätzlich nicht mit der GKV abrechnen, die Verordnung muss auf einem Originaldokument erfolgen.
Ist das Rezept wie ein Privatrezept ausgestellt (d. h. sind die Angaben zu Arzneimittel, Patient und Arzt nicht kopiert) und die Angaben vollständig, kann eine private Abrechnung in Betracht gezogen werden.
Wenn sich allerdings für Sie tatsächlich der Verdacht ergibt, dass es sich um eine Rezeptfälschung handelt, so dürfen Sie das Rezept in keinem Fall beliefern – weder zulasten einer GKV noch als Privatrezept.
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